polizei..]
>
> > Nein. Der Begriff ist eindeutig definiert. Kipo ist die Darstellung
> > von Kinder (will heißen unter 14, darüber nur bei bekanntem Alter
> > unter 18) in eindeutigen Posen.
>
> und wie passen dann zeichnungen und erfundenen geschichten in diese
> “eindeutige” definition?
Zeichungen sind auch eindeutige Darstellungen, oder? Der Verdacht
einer Mißbrauchs ist da doch gegeben. Bei erfundenen Geschichten bin
ich mir nicht ganz sicher, die geben zwar einen Grund weiterzusuchen,
aber strafbar dürften die nicht sein, wegen fehlendem Mißbrauchs.
> > Kleine Kinder am Strand, in der
> > Badewanne etc fallen da nicht drunter.
>
> falsch. werden solche bilder im zusammenhang mit
> kinderpornographischen bildern gefunden, dann werden sie sehr wohl
> zunächst auch unter “kinderpornographie” subsummiert. die endgültige
> bewertung fällt dann in den ermessensspielraum des richters.
Wenn einer in mein Fotoalbum schaut und dort Bilder von meinen
Kindern beim Spielen am Strand sieht, ist das verdammt nochmal keiner
Kipo. Diese Art der Darstellung ist nicht strafbar Herrgott
nocheinmal. Das da immer viel zu viel hineininterpretiert wird ist
wahr. Aber das wars dann auch schon wieder.
mfg
mbuck

Posted by admin, filed under Allgemein. Date: Mai 28, 2008, 2:04 pm |

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