polizeiUnd was, wenn man lediglich (unwissend) ein Tool nutzt, das genau das
> > erledigt und man von Macrovision/CSS noch nichtmal ansatzweise was
> > gehört hat sondern lediglich “Ich habs mit dem Programm da gemacht
> > und hatte danach ne Sicherung”-Mentalität an den Tag legt? Oder gilt
> > hier “Unwissendheit schützt vor Strafe nicht”?
>
> Macrovision und CSS sind IMO beides keine Kopierschutzmechanismen.
> Macrovision verursacht erst bei bei Videorecordern neuerer Bauart
> Probleme, da der “Schutz” erst jünger ist, als VHS. Und CSS muß bei
> einer 1:1-Kopie einer DVD überhaupt nicht umgangen werden. Die
> CSS-verschlüsselten (fast besser: encodierten) Daten müssen ja erst
> beim Abspielen entschlüsselt werden.
Noch besser. Es gibt Video-Boxen, die einem analoges Material auf den
PC digitalisieren. Diese ignorieren Macrovision komplett (habe noch
keinen gesehen, der das Signal ausgewertet hätte) und dann ist eine
analoge Kopie in digitaler Form auf meiner Platte ohne, daß ein
Kopierschutz umgangen worden wäre. Das wäre eine legale Kopie einer
kopiergeschützten DVD.
Ist schon schlecht, wenn die Natur pro Kopie ist (sonst gäbe es uns
alle nicht, wir alle sind Kopien, wenn auch nicht 1:1) und man
versucht, mit idiotischer Juristerei den Dingen einen Riegel
vorzuschieben, die man sowieso nicht wird ändern können. Pech gehabt.
Tschüssy,
Helly