Hi!
> Es wird nicht gesagt das der FTP Access
> gegen Geld eingerichtet wurde.
Auch die nicht-kommerzielle öffentliche Verbreitung ist verboten.
Hier ist lediglich die Chance größer, mit Geldstrafe davonzukommen.
> Von Anonymous Access steht da auch nichts…
Was mit der Strafbarkeit nichts zu tun hat…
> Was ist denn wenn hier private FTP-server (im Freundeskreis)
> betrieben wurde.
…die Verbreitung war auf jeden Fall öffentlich, sonst hätte die MI
die Server nicht endecken können.
> Haben die Bullen jetzt den Server gehackt , oder wie ?
Was strafbar wäre. Nein, es war offensichtlich ein “Angebot” für
jedermann, die MI ist dahinter gekommen und hat den Behörden einen
entsprechenden “Tip” gegeben.
> Ansonsten duerfte doch so ein relativ sicherer, privater und z.B noch
> verschluesselter FTP-server nicht auffallen.
>
> So fuer den Handverlesenen Freundeskreis…
Sowas wäre ohnehin nicht strafbar, solange es beim “handverlesen”
bleibt und (künftig) das Material nicht aus offensichtlich illegalen
Quellen stammt.
Ansonsten:
Verschlüsselung macht keine Straftaten legal und schützt auch nicht
vor Hausdurchsuchungen. Im Gegenteil, hier wirkt sie meistens
kontraproduktiv.
Viele Grüße