> …
> > Wo kämen wir denn hin, wenn jeder Bürger sich anmaßte, über die
> > Strafbarkeit einer Aktion selbst zu befinden und ggf. zur
> > “Verbrecherhatz” zu blasen. So etwas ist dem Rechtsstaat abträglich
> > und gefährdet das staatliche Gewaltmonopol.
>
> das stimmt so nicht ganz.
> beispiel: ladendetektiv. er hat keine (staatlichen) befugnisse, die
> ihn irgendwie höher stellen als den normalen bürger. wenn er sieht,
> dass ein verbrechen geschieht, kann er den (seiner MEINUNG nach)
> schuldigen festhalten, um den sachverhalt von polizei und gericht zu
> klären lassen.
Das trifft doch ziehmlich genau den Sachverhalt.
Gegen einen Ladendetektiv, der seine eigenen Fahndungsfotos ins
Internet oder auch nur öffentlich im Laden aushängt, können
problemlos Rechtsmittel eingelegt werden. Er kann wie jeder normale
Mensch nur zur Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen, und seine
Verdachtsmomente vortragen. Bereits wenn er einen Verdächtigen
festhält, begibt er sich auf sehr dünnes Eis, und kann wiederum mit
einer Klage gegen sich rechnen, wenn sich der Verdacht nicht
erhärtet.
Das die Antifa diesen ordentlichen Weg scheinbar nicht beschreiten
kann, ist bedauerlich. Andererseits machen die extremen Linken
scheibar auch keine besonderen Anstrengungen Gewaltäter aus den
eigenen Reihen der Polizei zu überführen.
Ich stelle mir die Situation auch vor Gericht sehr sinnfrei vor. 20
untereinander abgesprochene Aussagen von Polizisten wiederlegen die
gemeinsam ausgearbeitete Aussage von 20 Linken.
Die Lösung wäre tatsächlich eine Kennzeichnungspflicht - für beide
Seiten.
Das könnte auch die Live-Bilder von den Ausschreitungen wesentlich
interessanter gestalten.
Gruß
Sascha