>
> > Genaugenommen macht die Entscheidung keinen
> > Sinn. Seit jahrzehnten ist der Informantenschutz für Journalisten
> > heilig. Aber jetzt auf einmal, bumm, weg isser. So fängt es an.
> > Typisch für die Zeit, in der wir leben. Willkommen im 21 Jahrhundert!
>
> ( ) Du hast die Entscheidung verstanden.
>
> In der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts heißt es u.a.:
>
> “Bei der Abwägung ist zu berücksichtigen, dass es bei den hier zu
> beurteilenden Maßnahmen nicht um die Aufdeckung der Identität eines
> typischen Informanten, sondern um die Ermittlung des Aufenthaltsorts
> eines - bekannten - mutmaßlichen Straftäters ging.”
das konstrukt, das ein informant aber ein mutmaßlicher straftäter
ist, scheint dir völlig neu zu sein. also: on>die kinderfickerei des kanzlers wird als geheime verschlusssache
behandelt. die sekretärin gibt das der zeitung =>
geheimnisverrat

ich dachte immer das auch für mutmaßliche straftäter die
unschuldsvermutung gilt. sind die mutmaßlich kinderfickenden
politiker jetzt schon schuldig?
gute nacht dland wünscht
ekki

Posted by admin, filed under Allgemein. Date: Juli 26, 2008, 8:03 am |

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