nein, Strafbar ist bereits der Besitz von Material das pädophile
Handlungen zeigt, auch wenn dies fiktionär ist
(Schriften, Gemälde, Photomanipulationen, …)
Im Gesetzestext ist afaik sogar nur von Schriften die Rede, und
irgendwo weiter unten wurde dann eingefügt, das das was für Schriften
auch für Bilder, …, … gilt.
Wie sich dieses Gesetz begründet weis ich nicht, die Würde von
Menschen oder Menschengruppen wird imho spätestens dann wenn niemand
spezifisches gezeigt wird, nicht mehr verletzt, Gefahr für andere
besteht durch den reinen Besitz solchen Materials auch nicht.
(Nur durch Nachahmung, aber dann dürfte man Filme mit Leuten die um
sich ballernd durch Städte rennen auch nicht mehr zeigen)
Daher kommt mir dies sehr willkürlich vor, hier werden per Gesetz
moralische Wertvorstellungen durchgesetzt, dadurch, das alles andere
kriminalisiert wird.
Ein Gesetz, das jeder der anders “denkt” oder andere “vorlieben”
(würg) hat, als der Normalmensch bereits zum Straftäter wird, darf es
imho in einer Demokratie nicht geben, auch wenn es um aus der Sicht
der meisten verabscheuungswürdiges Denken, bzw vorlieben geht.
Hier ist eine grenze überschritten, deren überschreiten es genauso
rechtfertigen würde, den Besitz von Schrifften unter Strafe zu
stellen, die die aktuelle Form der Gesellschaft selbst, den Staat,
oder die Regierung in Frage stellen.
Natürlich ist dies eine andere Grössenordnung, aber das Prinzip ist
das selbe.
Das ist schon keine normale Zensur mehr, schon den Besitz unter
Strafe zu stellen geht ein paar Stufen weiter.
Corvus Corax