> Nein.. Du hast doch das Recht, die Aussage zu verweigern, wenn du
> dich selber belasten solltest.
>
> Und solang es kein entsprechendes Gesetz gibt, das besagt, dass du
> die PWs rausrücken musst, kann Dir nichts passieren..
>
> Notfalls könnte man ja sagen, dass illegale Soft drauf ist, man aber
> nichts weiteres sagen möchte, weil man sich eben selbst belastet..
Da wär ich mal ganz vorsichtig. Die werden sagen, im Zuge unserer
Ermittlungen haben wir festgestellt, das sie die Datei yxz
heruntergeladen haben. Das ist zwar nicht strafbar, aber in dieser
Datei befinden sich Hinweise auf [BinLaden, Kinderschäder, Nazis]. Ab
diesem Moment bist du Zeuge, und da können die dich sehr wohl in
Beugehaft nehmen. Hast du dann irgendwann das Passwort rausgerückt,
hoppla, Entschuldigung, Datei ist nicht da, haben wir wohl die
Logfiles verwechselt. Und es gibt im Gegensatz zu den USA kein
Verwertungsverbot für die Stasi, wenn sie unter mysteriösen Umständen
die Beweise gesammelt haben.

Posted by admin, filed under Allgemein. Date: August 24, 2008, 5:04 pm |

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