polizeirundgesetz
> > Art. 6
> > (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der
> > staatlichen
> > Ordnung.
> > (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der
> > Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre
> > Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
> Also: Die Eltern haben die Pflicht (…) Warum lassen die Eltern
> sich
> dann diese Pflicht bezahlen, wo doch im GG nix von Bezahlung steht
> ??
> Es wird auch nur von dem “Schutze” gesprochen. Nichts von der
> Pflicht
> zur unbedingten Vermehrung…
Weil du dir die ganze Zeit einen abstrampelst von wegen die
Gesellschaft hat nix mit den Kindern zu schaffen und das hatse doch.
Oben geschrieben. Staatliche Ordnung ist ein Teil der Gesellschaft.
Mir kommt es eher so vor als ob nicht die Eltern sich drücken wollen,
sondern du dich vor deiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft
drücken willst. Immerhin leben immer noch ein Großteil der Bevölkerung
in einer Familie.

Posted by admin, filed under Allgemein. Date: August 26, 2008, 7:03 pm |

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