polizei> Team-Psycho.de (Black14987@aol.com) schrieb am 17. Juli 2001
> 16:25:
>
> > > Grundgesetz Art. 6
>
> > > (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der
> > > staatlichen
> > > Ordnung.
>
> > > (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht
> der
> > > Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre
> > > Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
>
> > Also: Die Eltern haben die Pflicht? […]
> > Es wird auch nur von dem “Schutze” gesprochen. Nichts von der
> > Pflicht zur unbedingten Vermehrung…
>
> ROTFL … *tränenindenaugen* …
>
> Du Schelm mißverstehst ihn doch absichtlich. Aber vielleicht hat
> Team-Psycho.de das ja wirklich so gemeint …
>
> “[…] die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht […]” bezieht sich
> IMHO darauf, daß vor allem die Eltern das Kind erziehen, vor
> Lehrern
> und anderen “Hilfserziehern”.
>
> Ich glaub’ aber nicht, daß unser GG ausdrückt, daß es eine Pflicht
> zum Kinde gibt. *immernochtränenindenaugen*
>
> floh
Ja sicher. Und Gott sprach geht hin und mehret euch. Nu macht. Aber ein
bisschen plötzlich sonst knallts *g*
..
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Posted by admin, filed under Allgemein. Date: August 29, 2008, 9:04 am |

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