polizei Nein, das siehst Du ganz richtig - und Du bist ja dann auch der
> > BESITZER der Originale.
>
> Falsch.
Ich hoffe Du kannst das begründen.
>Sobald ich sie zurückgebe eben nicht mehr. Weder Besitzer
> noch Eigentümer.
Und? wo im Gesetz steht, dass Du die Kopie dann wieder weggeben
musst? Glaub es einfach oder google Dich durch die tausenden von
Postings, die zu diesem thema schon bei de.soc.recht.misc und
de.soc.recht.marken urheber aufgelaufen sind.
Ausserdem gab es da vor einiger Zeit einen ausführlichen Artikel ind
er c’t dazu mit Stellungnahmen von Juraprofessoren…
Die gängige Rechtssprechung geht ebenfalls in die von mir angedeutete
Richtung.
> Klingt für mich alles sehr nach Auslegungssache
Wenn Du meinst. Die Rechtssprechung ist da aber eindeutiger.
Wenn Du immer noch zweifelst, fang doch gerne mal den 1001 thread in
den Rechtsnewsgruppen an…oder lies einfach mal das UrhG